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Die Steuerklassen nach der Hochzeit im Überblick - BREEDIA

Die Steuerklassen nach der Hochzeit im Überblick

Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe des Nettogehalts eines Arbeitnehmers. Sie legt fest, welche Lohnsteuer vom Bruttogehalt durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Die Zuordnung zu einer bestimmten Steuerklasse soll es dem Arbeitgeber erleichtern, die von der persönlichen Lebenssituation abhängigen Einkommens- und Freibeträge sowie die geltenden Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung zu berücksichtigen. Welche Steuerklasse nach der Heirat zu wählen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

Zur Eingruppierung in eine Klasse muss die Person unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Das trifft auf alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland zu. Man unterscheidet sechs Lohnsteuerklassen, in die eine Person abhängig von ihrer Lebenssituation eingruppiert wird.

Angabe der Steuerklasse auf einer alten deutschen Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerklasse 1 ist für Alleinstehende. Aus welchem Grund sie alleinstehend sind, ist dafür unerheblich. Personen können also ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden sein. Alleinerziehende werden in der Steuerklasse 2 geführt. Die Lohnsteuerklasse 3 gilt für Verheiratete, deren Partner ein geringeres Einkommen beziehen. In Lohnsteuerklasse 4 befinden sich Paare nach der Hochzeit mit annähernd gleichem Einkommen, wohingegen Lohnsteuerklasse 5 für diejenigen vorgesehen ist, die verheiratet sind, aber ein deutlich geringeres Einkommen als ihr Partner haben. Wer einen Zuverdienst oder einen Zweitjob (in der Regel neben einem Hauptarbeitsverhältnis) hat, wird häufig der Steuerklasse 6 zugeordnet. Ein Wahlrecht bei der Zuordnung zu einer Steuerklasse besteht grundsätzlich nur für Verheiratete – und dabei zwischen den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 (ggf. mit Faktor).

Welche Steuerklasse ist nach der Heirat am vorteilhaftesten?

Tauschen Paare bei der Hochzeit die Eheringe, steht auch die Entscheidung an, welche Steuerklasse nach der Heirat zu wählen ist, damit sie einen Steuervorteil bringt. Die Entscheidung hängt maßgeblich davon ab, ob beide Ehepartner ein Einkommen beziehen und wie hoch die Einkommensdifferenz ist. Generell werden Paare, wenn beide Partner arbeiten, nach der Eheschließung in Lohnsteuerklasse 4 eingeordnet. Das gilt auch für Alleinerziehende, die zuvor in Steuerklasse 2 waren.

Klassische Trauringe aus Gelbgold (mit und ohne Stein)

Wenn die Ehepartner Einkommen beziehen, die sich um maximal 10 % unterscheiden, ist der Steuervorteil in der Regel am größten, wenn beide in der Lohnsteuerklasse 4 bleiben. Ist die Einkommensdifferenz größer als 10 %, haben die Eheleute die Wahl, sich aktiv gegen eine Zuordnung zur Klasse 4 zu entscheiden. Ein Steuerklassenwechsel macht vor allem Sinn, wenn ein Partner deutlich besser verdient als der andere. In diesem Fall kann der Wechsel zur Klasse 3 für den besserverdienenden Partner und zur Klasse 5 für den Partner mit dem geringeren Einkommen Vorteile bringen. Bei dieser Wahl zahlt der Besserverdiener deutlich weniger Lohnsteuer als der Geringverdiener – unterm Strich steht dem Haushalt oft mehr Netto zur Verfügung. Arbeitet nur ein Ehepartner, wird dieser häufig der Klasse 3 zugeteilt.

Memoire-Trauringe aus Weißgold, Gelbgold und Platin

Wenn ein Partner seinen Job verliert, behält er seine ursprüngliche Steuerklasse. Das kann finanzielle Nachteile bringen, wenn ein Besserverdiener arbeitslos wird und das Paar zuvor in die Klassen 3 und 5 eingruppiert war. In allen anderen Fällen kann ein Wechsel in der Regel einmal pro Jahr vorgenommen werden. Verdienen die Eheleute gleich oder ähnlich viel, lohnt sich ein Wechsel häufig nicht. Durch das Ehegattensplitting erhalten Paare nach der Steuererklärung oft eine Rückzahlung vom Finanzamt.

Ehegattensplitting – Einsparmöglichkeiten ausschöpfen

Das Ehegattensplitting kommt für Paare nach der Heirat infrage. Die Steuerlast wird durch das Zusammenrechnen der Einkünfte des Paares ermittelt – das Paar wird also zusammen veranlagt. Nur auf die Hälfte dieser errechneten (und abgerundeten) Summe wird die Steuer berechnet. Dieser Steuerbetrag wird anschließend verdoppelt und ergibt die zu zahlende Einkommensteuer. Finanzielle Vorteile bringt das Splitting vor allem, wenn Partner sehr unterschiedlich hohe Einkommen haben – häufig in Kombination mit den Steuerklassen 3 und 5. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer so, als würden die Eheleute dasselbe Einkommen beziehen.

Zusammenveranlagung: Ehepaare geben eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab

Wo und wie die Steuerklasse nach der Hochzeit ändern?

Die Steuerklasse nach der Heirat zu wechseln, ist heute einfacher denn je. Durch das Verfahren „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) werden nach der Hochzeit die Lohnsteuerklasse und die Identifikationsnummer der frisch Vermählten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Der Arbeitgeber kann diese Daten anschließend abrufen. Für einen Steuerklassenwechsel muss das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausgefüllt, von beiden Ehepartnern unterschrieben und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Antragstellung ist kostenlos. Der Steuerklassenwechsel wird in der Regel ab dem Folgemonat nach Antragstellung wirksam. Die Frist für einen Wechsel innerhalb eines laufenden Jahres endet meist am 30.11. Rückwirkend ist ein Wechsel nicht möglich. Daher ist es vorteilhaft, wenn sich Paare bereits vor der Hochzeit informieren, welche Steuerklassenkombination sie wählen möchten.

In der Regel ist nur ein einmaliger Wechsel pro Jahr möglich. Nur in besonderen Ausnahmefällen – etwa bei Arbeitslosigkeit, Neuanstellung, dauerhafter Trennung oder dem Tod eines Partners – kann eine erneute Änderung möglich sein.

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Steuervorteil ausnutzen

Wenn absehbar ist, dass ein Ehepartner in naher Zukunft Arbeitslosengeld oder Elterngeld beziehen wird, kann es sich lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Diese Lohnersatzleistungen werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet, das ein Arbeitnehmer zuvor verdient hat. Wer daher rechtzeitig in die Klasse 3 wechselt, hat häufig deutlich höhere Leistungen zur Verfügung. Um die vollen Vorteile auszuschöpfen, muss die Lohnsteuerklasse oft mindestens sieben Monate vor Beginn des Leistungsbezugs gültig sein. Generell gilt: Wer sich informiert, vorausschauend plant und einen Wechsel nicht scheut, kann mit der passenden Zuordnung zu den Lohnsteuerklassen bares Geld sparen.

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