« Welche rechtlichen Folgen ergeben sich? »
Zuerst die standesamtliche Trauung, dann die kirchliche Hochzeit – so sieht der klassische Weg zum Eheversprechen aus. Ihn gehen Jahr für Jahr viele Paare. Doch ist auch nur eine kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich? Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Vorschriften für diese Art der Eheschließung gelten.
Die Tradition besagt
Normalerweise lässt sich ein Paar, nachdem es beschlossen hat zu heiraten, standesamtlich trauen. Damit ist die geschlossene Ehe rechtsgültig – mit all ihren Rechten und Pflichten. Aus einer nichtehelichen Gemeinschaft werden Eheleute, die steuerliche Vergünstigungen genießen und von einer klar geregelten Erbfolge nach dem Tod eines Partners ausgehen können. Der Tag der standesamtlichen Trauung gilt dann auch als offizieller Hochzeitstag. Ob eine kirchliche Hochzeitsfeier mit feierlichem Tausch der Trauringe oder eine andere freie Zeremonie angeschlossen wird oder nicht, ist für die Vermählten optional. Viele Paare entscheiden sich sogar dafür, nur standesamtlich zu heiraten. Doch für viele Verliebte gehört die kirchliche Trauung einfach dazu. Sie kann am selben Tag, am nächsten Tag, einige Wochen oder sogar Jahre später als die standesamtliche Hochzeit stattfinden. Aber wie sieht es damit aus, eine kirchliche Trauung ohne standesamtliche Hochzeit zu planen?


Verlobungsringe in allen Formen
Der Bruch mit der Tradition: Kann man kirchlich heiraten ohne Standesamt?
Die gute Nachricht vorweg: Es ist möglich, nicht standesamtlich zu heiraten – zumindest in der katholischen Kirche. Die weniger gute Nachricht: Eine kirchliche Trauung ohne Standesamt ist oft nur mit Einschränkungen und Ausnahmeregelungen möglich. Die katholische Kirche versteht die Ehe als Sakrament, also als eine vor Gott geschlossene Verbindung, die keiner staatlichen Bestätigung bedarf. Daher ist eine Eheschließung ohne vorherige standesamtliche Trauung im katholischen Umfeld grundsätzlich eher möglich als in der evangelischen Kirche.
Die katholische Kirche schreibt jedoch vor, dass für eine Trauung ohne standesamtliche Eheschließung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Dazu zählt, das sogenannte „nihil obstat“ („Nichts steht im Wege“) des zuständigen Ortsbischofs einzuholen. Darin muss das Paar erklären, dass es ausschließlich die kirchliche Trauung wünscht und keine Rechtsansprüche aus der Eheschließung gegenüber dem Staat geltend machen wird. Außerdem müssen die Gründe dargelegt werden, warum eine standesamtliche Eheschließung abgelehnt wird. Beantragt wird das „nihil obstat“ in der Regel über ein Formular, das bei der jeweiligen Diözese zum Download bereitsteht.

Ist eine kirchliche Trauung ohne Standesamt auch bei der evangelischen Kirche möglich?
Die evangelische Kirche traut nach traditioneller Auffassung in der Regel keine Paare ohne vorherige standesamtliche Eheschließung. Der Grund dafür ist, dass die evangelische Kirche die Ehe als weltliche Institution ansieht. Die Aufgabe der Kirche besteht aus dieser Sicht vor allem darin, das Paar für seinen gemeinsamen Lebensweg zu segnen und im Glauben zu stärken. Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Ehe sollten nach evangelischem Verständnis durch das weltliche Recht geregelt sein. Sollten sich Verlobte dennoch dafür entscheiden, nur kirchlich zu heiraten, müssen sie das mit dem zuständigen evangelischen Pfarramt abstimmen. Häufig wird dann ein spezieller Segnungsgottesdienst gefeiert – kein regulärer Traugottesdienst.

HOCHZEITSRINGE jetzt online kaufen
Designen Sie Ihre Ringe selbst mit unserem Konfigurator.
Kirchlich heiraten ohne Kirchenzugehörigkeit?
Voraussetzung für eine kirchliche Eheschließung ist in beiden Konfessionen in der Regel, dass mindestens ein Partner Mitglied der Kirche ist. Ist ein Partner katholisch und der andere evangelisch, ist eine kirchliche Zeremonie häufig möglich – die Details werden mit der jeweiligen Gemeinde abgestimmt. Sind beide Partner aus der Kirche ausgetreten, entfällt die kirchliche Trauung in vielen Fällen.


Verlobungsringe in allen Formen
Rechtliche Vorschriften und Folgen der kirchlichen Trauung ohne Standesamt
Seit 2009 ist das Personenstandsgesetz so geregelt, dass Paare auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung kirchlich heiraten dürfen. Davor machte sich ein Geistlicher strafbar, wenn er eine Ehe ausschließlich auf kirchlicher Basis geschlossen hat.
Paare sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine ausschließlich kirchliche Hochzeit ohne standesamtliche Trauung rechtlich weiterhin als nichteheliche Lebensgemeinschaft gilt. Es gibt weder Steuervergünstigungen noch eine automatisch geregelte Erbfolge nach dem Tod eines Partners. Auch in der Rentenversicherung gilt ein nicht standesamtlich verheiratetes Paar nicht als Ehepaar – eine Witwen- oder Witwerrente würde daher in der Regel nicht gezahlt.

Auch auf Sorgerechtsfragen kann sich eine nicht gesetzlich anerkannte Ehe ungünstig auswirken. Bei gemeinsamen Kindern liegt das Sorgerecht zunächst bei der Mutter; für den Vater sind ohne entsprechende Erklärungen bzw. Anerkennungen zusätzliche Schritte notwendig.
Ein weiterer Nachteil lässt sich jedoch oft relativ einfach vermeiden: Ärztliche Auskünfte und Entscheidungen können bei nicht verheirateten Paaren erschwert sein – etwa durch die Schweigepflicht. Mit einer Vorsorgevollmacht (und ggf. Patientenverfügung) kann hier rechtliche Sicherheit geschaffen und Probleme können unkompliziert vermieden werden.

Mögliche Gründe, um ohne standesamtliche Hochzeit zu heiraten
Trotz möglicher Nachteile kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, sich für eine kirchliche Trauung ohne Standesamt zu entscheiden. Ist beispielsweise einer der Partner verwitwet und kann auf die Witwen- oder Witwerrente nicht verzichten, kann es finanziell vorteilhafter sein, auf die standesamtliche Heirat zu verzichten. Nach einer standesamtlichen Trauung kann unter Umständen nur eine sogenannte Rentenabfindung gezahlt werden – was finanziell nachteilig sein kann.
Auch Unterhaltsansprüche nach einer vorherigen Scheidung können mit einer erneuten rechtsgültigen Heirat entfallen. Eine ausschließliche kirchliche Trauung kann hier eine Lösung sein, um Ansprüche nicht zu verlieren. Da eine kirchliche Trauung ohne Standesamt keine staatlichen Rechte oder Pflichten begründet, können entsprechende Ansprüche bestehen bleiben.



